Ort: ZIK - Geschäftsstelle, Hauptstr. 39, 50859 Köln-Widdersdorf
Nach Ablauf der möglichen Einsichtnahmen / Widerspruchsfrist aus der letzten Gesellenprüfung können alle Geräte / Boxen / Prüfungsarbeiten in der ZIK-Geschäftsstelle abgeholt werden.
Achtung: Dies ist nur möglich, wenn der Abholschein - mit Legitimation der Person und Unterschrift des Betriebes - vorgelegt wird! Dabei ist es uns egal, wer zur Abholung kommt - der Ausbilder selber, der "Ex"-Azubi, ein aktueller Azubi, ein Fahrer, ... Hauptsache derjenige wurde vom Unternehmer legitimiert.
Dieser wurde den Ausbildungsbetrieben zusammen mit den anderen Einladungsunterlagen zur Gesellenprüfung zugeschickt. (Im Päckchen für den Ausbildungsbetrieb - nicht in dem Päckchen für den Prüfling!)
Leider ist es in der Vergangenheit zu Problemen gekommen, weil ehemalige Azubis, die nicht vom Ausbildungsbetrieb übernommen wurden, sich die kompletten Utensilien abgeholt haben, und dabei zum Beispiel auch den Artikulator behalten haben, der ja eindeutig Eigentum des Betriebes ist.
Sollte ein "Ex"-Azubi gerne seine Prüfungsarbeiten behalten wollen - auch diese sind rechtlich Eigentum des Betriebes - aber dann kann man ja mit dem Betrieb sicher darüber reden.